Verpflichtung von Toremar im Falle einer Fehlfunktion/Störung
1. Im Falle einer Verspätung informiert TOREMAR die Fahrgäste über die geschätzte Abfahrts-und Ankunftszeiten, sobald diese Informationen verfügbar sind, jedoch nicht später als 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt oder eine Stunde vor Ankunft.
2. Wenn die Fahrgäste einen Anschluss wegen einer Verspätung verpassen, muss TOREMAR alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.
3. Wenn TOREMAR erwartet, dass sich eine Überfahrt um mehr als 60 Minuten entgegen der planmäßigen Abfahrt verzögern wird, müssen den Passagieren kostenlos Komfortartikel (Hygieneartikel) und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung gestellt werden, wenn diese auf dem Schiff oder im Hafen verfügbar sind oder in angemessenem Verhältnis geliefert werden können.
4. Im Falle einer Verspätung, die einen Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten erfordern oder falls ein zusätzlicher Aufenthalt zum voraussichtlich genannten Abfahrtstermin nötig ist, erhalten Passagiere kostenlose Unterkunft in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Hafen und Unterkunft, zusätzlich Essen und Komfortartikel (Hygieneartikel)im Sinne des Absatzes 3.
5. Wenn der maritime Dienst nicht mehr fortgesetzt werden kann, organisiert TOREMAR, soweit möglich und so schnell wie möglich, die alternative Beförderung der Passagiere.
6. In Bezug auf die vorstehenden Absätze achtet TOREMAR besonders auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen.
7. Wenn für TOREMAR absehbar wird, dass sich für ein Passagier der maritime Service für mehr als 120 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit verzögert, erhält der Fahrgast sofort:
a) ein Angebot über alternative Verkehrsdienste zu angemessenen Bedingungen oder, falls dies nicht praktikabel ist, Informationen über alternative Verkehrsdienste
anderer Verkehrsunternehmen ;
b) eine Rückerstattung des Fahrpreises, wenn die Alternative laut Punkt a) nicht akzeptiert wird.
Der Rückerstattungsbetrag im Falle von b) findet Anwendung wie in Absatz 8 beschrieben
8. Ungeachtet auf das Recht auf Beförderung, kann der Passagier von TOREMAR eine Entschädigung im Falle einer Absage wegen verspäteter Ankunft oder Abfahrt bzw wegen Verzögerungen anfragen. Die minimale Höhe der Entschädigung wird wie folgt festgesetzt:
a) 25% des Fahrpreises bei Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten;
b) 50% des Fahrpreises bei einer Verspätung gleich oder größer als 120 Minuten;
c) 100% des Fahrpreises, wenn der Verkehrsträger keine alternativen Verkehrsdienste oder Informationen gemäß Absatz 7, Punkt a) liefern kann.
9. Die Entschädigung muss innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags gezahlt werden.
10. Die Entschädigung kann in Form von Gutscheinen und / oder anderen Leistungen erfolgen, wenn diese Bedingungen flexibel sind (insbesondere in Bezug auf die Gültigkeitsdauer und das Ziel). Die Entschädigung wird auf Wunsch des Passagiers ausgezahlt.
11. 8, 9 und 10 gilt nicht, wenn die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht , die Leistung des Verkehrsträgers verhindert wird, auch nach Ergreifen aller angemessenen Schritte.
12. Um ihren Verpflichtungen nachzukommen muss TOREMAR in den Fällen der Absätze 3, 4, 5 und 7 Notizen machen und der Region innerhalb von 48 Stunden einen Bericht über ergriffene Maßnahmen vorlegen.
13. TOREMAR wird die Region sofort über jede Störung, die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags betreffen, informieren.
14. Die Inhalte dieses Artikels sind Teil der vollständigen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Güter und der Service Charter "Carta die Servizi"