FAHRGASTRECHTE

Die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 regelt die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und sieht Informationspflichten sowie spezielle Rechte im Fall von Verspätungen, Absagen und Änderungen der Reiseroute vor.
Die für die Umsetzung der EU-Verordnung 1177/2010 zuständige Stelle für den italienischen Staat ist:

ART – Autorità di Regolazione dei Trasporti
Via Nizza, 230
10126 – TORINO
www.autorita-trasporti.it

Der vollständige Text der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 sowie weitere Informationen zu den Fahrgastrechten finden Sie in den folgenden Links:

Verordnung Nr. 1177/2010 (pdf);

Zusammenfassung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 1177/2010

Allgemeine Bestimmungen.

Servicekarte;

HILFESTELLUNG FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 bestimmt die Rechte von Personen mit Behinderungen oder von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PMR), um unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen Fahrgäste befördert zu werden.  
Wenn das Ticket online gekauft wird, muss die PMR beim Ausfüllen der PASSAGIERLISTE das Feld "Hilfe wird benötigt" markieren.
Wird das Ticket über das Call-Center oder ein Reisebüro gekauft, muss der Unterstützungsbedarf direkt dem Mitarbeiter oder dem Reisebüro mitgeteilt werden.
Der Beförderer händigt dem PMR ein Formular aus, das ausgefüllt und in angemessenem Rahmen rechtzeitig vor der Abreise zurückgegeben werden muss, damit der Beförderer dem Schiff die Informationen bezüglich der Bedürfnisse für die Einschiffung und der notwendigen Hilfestellung an Bord mitteilen kann.
Weitere Informationen hinsichtlich zu beachtender Prozeduren finden Sie in den den folgenden Links:

Verordnung Nr. 1177/2010 (pdf);

Allgemeine Bestimmungen art. 17.

Servicekarte 5.5;