Toremar Verpflichtungen gegenüber Personen mit eingeschränkter Mobilität (prm)
1. Es ist für TOREMAR untersagt, aus Gründen, dass eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität vorliegt :
a) eine Reservierung nicht zu akzeptieren oder keine Fahrkarte auszustellen;
b) die Einschiffung eines behinderten Menschen oder für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu verweigern, vorausgesetzt, dass die betreffende Person im Besitz einer gültigen Fahrkarte oder Reservierung ist
2. Buchungen und Fahrkarten werden für Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis angeboten.
3. Am Abreisetag, beim Transit oder bei Ankunft einer Person mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im Hafen ist TOREMAR verantwortlich für eine kostenlose Unterstützung, laut Anhang "PRM, beim Ein-oder Aussteigen.d Dies gilt für diejenigen, die einen Fahrschein erworben haben.
4. An Bord der Toremar Schiffe wird für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität (laut PRM) Hilfestellung kostenlos geleistet.
5. TOREMAR hat die Verpflichtung, mit den Hafenbehörden zusammenarbeiten, um Unterstützung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten:
a) Hilfe wird unter der Bedingung, dass die Art der Unterstützung, die von der behinderten Person benötigt wird, mindestens 48 Stunden im Voraus an Toremar gemeldet wurde, auch durch das zur Verfügung gestellte Vertriebsnetz. Wo es Mehrfachüberfahrten gibt, ist eine Benachrichtigung ausreichend, vorausgesetzt es ist ausreichend Zeit für Informationen an die nachfolgenden Fahrten;
b) TOREMAR wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Informationen für die erforderliche U NTERSTÜTZUNG von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zu erhalten. Diese Verpflichtung gilt für alle Agenturen, auch für den Vertrieb per Telefon oder via Internet;
c) wenn keine Meldung nach a) an TOREMAR erfolgt, wird alles unternommen, um sicherzustellen, dass die erforderliche Unterstützung bereitgestellt wird , so dass die Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität , die die eine Fahrkarte erworben haben, Hilfestellung beim Ein- oder Aussteigen erhalten;
d) Die Hilfe wird unter der Bedingung gewährt, dass die Person mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität folgende Punkte beachtet:
I. bei einem festgesetzten Zeitpunkt von TOREMAR darf die Ankunft nicht später als 60 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt sein;
II. wenn keine Zeit angegeben wurde, muss die Ankunft mindestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt sein.
e) wenn eine Person mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität Hilfe von einem Tier benötigt, wird der Transport dieses Tieres, sofern eine entsprechende Benachrichtigung an TOREMAR (auch über das Vertriebsnetz) erfolgte, in Übereinstimmung mit den geltenden Transportbedingungen als anerkanntes „Begleittier an Bord von Fahrgastschiffen“ geregelt.
6. Desweiteren hat Toremar auch:
a) sicherzustellen, dass die Mitarbeiter, die direkte Unterstützung an behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität geben, das Wissen um die Bedürfnisse der Personen haben, je nach Behinderung oder eingeschränkter Mobilität,. Schulungen für Hilfestellung und Sensibilisierung bezüglich der Behinderung (wie in Anhang "PRM") an alle Mitarbeiter durchzuführen, die direkt mit den Reisenden in Kontakt sind;
b) sicherzustellen, dass alle neuen Mitarbeiter Schulungen erhalten zum Thema Behinderung und dass alle Mitarbeiter an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen für dieses Gebiet teilnehmen.
7. Im Falle, dass Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen oder Teile von ihnen verloren gehen oder bei der Abfertigung in den Hafen oder an Bord beschädigt werden, muss der Fahrgast angehört und von TOREMAR entschädigt werden. Wenn nötig, muss Toremar alles tun, um rasch Ersatz zu beschaffen.
8. Die Inhalte dieses Artikels sind Teil der vollständigen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Güter und der Service Charter "Carta dei Servizi"